Honorar

Ich bin als Psychologin M. Sc. und Heilpraktikerin für Psychotherapie vorwiegend für Selbstzahler sowie für Klienten mit privater Kranken- oder Zusatzversicherung tätig. Kosten, die durch die Krankenkasse nicht vergütet werden, müssen vom Klienten übernommen werden.

Honorarinformationen

Nachfolgend erfahren Sie mehr zu Kostenerstattung und 
Behandlungskosten meiner Leistungen.

Allgemeines

Allgemeines

Kosten im Rahmen meines Leistungsangebotes für Selbstzahler:

Ich bin als Psychologin M. Sc. und Heilpraktikerin für Psychotherapie vorwiegend für Selbstzahler sowie für Klienten mit privater Kranken- oder Zusatzversicherung tätig. Aufgrund der geringen formellen und bürokratischen Hürden kann eine Therapie & Beratung zügig beginnen. Darüber hinaus werden  Umfang und Dauer einer Therapie immer individuell abgesprochen und an die ganz persönlichen Voraussetzungen angepasst. Mir ist es hierbei besonders wichtig, dies mit Ihnen im Vorfeld  offen und vertrauensvoll  zu besprechen.

Kosten für Psychotherapie & Psychologische Beratung & Coaching

Nachdem im ersten telefonischen Kontakt bereits wichtige informative  sowie organisatorische Aspekte besprochen wurden, kann die erste Sitzung bereits intensiv für Sie genutzt werden, um ihre Anliegen & Wünsche & Ziele zu erörtern. Zudem bekommen Sie ein Gefühl für meine Arbeitsweise. Darüber hinaus können wir bereits besprechen, wie wir die weiteren Schritte unserer gemeinsamen Zusammenarbeit gestalten möchten.

Therapie- und Beratungssitzungen  & Coaching
60 min   95 €                         ermäßigt*  75 €
90 min 140 €                         ermäßigt* 110 €

Therapie- und Beratungssitzungen
mit einem Angehörigen können individuell vereinbart werden 

*Ermäßigungen für Student*innen, Auszubildende, Geringverdiener*innen, Empfänger*innen von Transferleistungen (bspw. Hartz-IV-Leistungen)

Terminabsagen

Ich berücksichtige Terminabsagen bis 48 Stunden im Vorfeld des vereinbarten Termins, um eine verlässliche Planung in meiner Praxis gewährleisten zu können. Bei kurzfristigeren Terminabsagen wird das Honorar für die ausgefallene Sitzung in voller Höhe fällig – hierfür bitte ich um Ihr Verständnis. In Ausnahmen sehe ich von der Vergütung ab, sollte ich den Termin in der Kürze der verbleibenden Zeit einem anderen Klienten zur Verfügung stellen können. Sollte von meiner Seite aus eine Sitzung innerhalb 48 Stunden vorher abgesagt werden, biete ich Ihnen selbstverständlich zeitnah einen Ersatztermin an.

Informationen

Kostenerstattung Gesetzliche Krankenversicherungen (GKV)

Behandlungskosten, die Ihnen durch Heilpraktiker für Psychotherapie entstehen, werden in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Es besteht jedoch unter Umständen die Möglichkeit, Heilpraktikerkosten im Rahmen der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend zu machen. Informieren Sie sich bitte diesbezüglich vorab bei Ihrem Steuerberater oder Ihrem zuständigen Finanzamt.

Es empfiehlt sich besonders für gesetzlich Krankenversicherte, für die Kostenübernahme der heilpraktischen Behandlung eine Heilpraktiker-Zusatzversicherung abzuschließen, ansonsten sind Erstattungen durch die gesetzlichen Krankenkassen nur sehr selten möglich.

Ausnahmsweise können Behandlungskosten dann zur Erstattung kommen, wenn eine Psychotherapie dringend und sofort erforderlich ist, aber die Wartezeit bei kassenzugelassenen Therapeuten im individuellen Fall zu lange ist. Dies sollte der Klient mit seiner gesetzlichen Krankenkasse in jedem Fall ausführlich im Vorfeld besprechen.

Kostenerstattung Private Krankenversicherungen (PKV)

Private Krankenkassen übernehmen u. U. die Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz, ebenso manche Ersatzkassen. Voraussetzung ist, dass Sie in Ihrem Krankenversicherungsvertrag die Übernahme der psychotherapeutischen Leistungen des Heilpraktikers für Psychotherapie mitversichert haben.

Ich empfehle Ihnen unbedingt, vor Behandlungsbeginn Rücksprache mit Ihrer Versicherung zu halten, inwieweit die Kosten für den psychotherapeutischen Heilpraktiker übernommen werden. Ich verfüge über die „Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Psychotherapie“.

Die Beihilfe (Beamte und öffentlicher Dienst) und die Heilfürsorge übernehmen die Behandlungskosten üblicherweise, allerdings nur bis zu gewissen Höchstgrenzen. Auch hierzu empfehle ich Ihnen, vor Behandlungsbeginn Rücksprache zu halten.

Sollten die Behandlungskosten in Ausnahmefällen von der gesetzlichen Krankenkasse oder bei Privater oder Zusatzversicherung nach Absprache und Überprüfung übernommen werden, dann nur sofern es sich um eine psychische Störung mit „Krankheitswert“ handelt. Dazu gehören beispielsweise Depressionen oder Angststörungen. In diesen Fällen bezahlt die Krankenkasse die Kosten der folgenden psychotherapeutischen Verfahren: 

  • Verhaltenstherapie,
  • tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie,
  • Analytische Psychotherapie.

 Informieren Sie sich so früh wie möglich und auf alle Fälle vor Therapiebeginn schriftlich bei Ihrer Kasse über eine Kostenübernahme. Lassen Sie sich eine schriftliche Leistungszusage über den Leistungsumfang (maximale Anzahl an Therapiesitzungen/Jahr) geben und erfragen Sie die durch die Kasse anerkannten psychotherapeutischen Verfahren.

Einige Vorteile für Selbstzahler gegenüber kassenärztlich bezahlter Therapie: 

  • keine langen Wartezeiten, um mit der Therapie beginnen zu können,
  • zeitnahe Unterstützung in einer akuten Krisensituation,
  • Anzahl der psychotherapeutischen Sitzungen kann individuell angepasst werden,
  • Anonyme Beratung / Therapie,
  • keine Aufnahme der erstellten Diagnose in die EDV-Systeme Ihrer Patientenakte bei der Krankenkasse.

Kontakt zu mir

Wünschen Sie eine diskrete und unverbindliche Kontaktaufnahme mit mir?

oder rufen Sie mich an unter:  01 79 - 4 37 54 55

Sandra Hänsch

Psychologin M. Sc., HP Psych.

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0179 437 54 55

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Praxis für Psychotherapie (HeilprG.) Schenkstraße 2 07749 Jena